Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB dienen dem Zweck, die Bedingungen festzulegen und die Geschäftsbeziehungen zwischen BEX Trade Verpackungen und den Käufern zu regeln. Diese AGB gelten für Rechtsbeziehungen zwischen BEX Trade Verpackungen und dem Käufer, in denen der Lieferort der Waren innerhalb des Territoriums von Österreich und Deutschland liegt. BEX Trade Verpackungen behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB von BEX Trade Verpackungen wird auf der BEX Trade Verpackungen -Website www.bextrade-verpackung.ataufgeführt. Die neue Fassung der AGB tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Website www.bextrade-verpackung.at in Kraft.
§1 Geltung
1.1 Der Käufer ist ein Unternehmer oder juristische Person, die gemäß Art. II der AGB und gemäß Art. III der AGB auf die vorgeschriebene Weise (über die Website www.bex, per E-Mail, oder telefonisch) eine Bestellung für BEX Trade Waren erteilt. Verkauf nur an Gewerbetreibende! Unsere Waren sind ausschließlich für Firmenkunden in- und außerhalb von Österreich (Industrie, Handel, Gewerbe, selbstständig Berufstätige usw.) bestimmt. Wir beliefern keine Endverbraucher. Der Kunde erklärt ausdrücklich, das Rechtsgeschäft in seiner Eigenschaft als Unternehmer und nicht in der Eigenschaft eines Verbrauchers im Sinne des KSchG. abzuschließen.
1.2 Waren beziehen sich auf Produkte, die von BEX Trade Verpackungen angeboten werden, und bezeichnen deren Namen, Artikelnummer und Beschreibung der Waren.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen BEX Trade und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
1.4 Die BEX Trade liefert ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese erkennen Sie mit Ihrer Bestellung ausdrücklich an. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen verpflichten uns nur, soweit wir uns dies- bezüglich einverstanden erklärt und diese auch schriftlich bestätigt haben. 1.5 Lieferungen erfolgen ausschließlich an Industrie, Handel, Gewerbe, Verbände, kommunale Einrichtungen und vergleichbare Institutionen. Mit der Bestellung bestätigen Sie ein gewerblicher Kunde zu sein.
1.6 Der Besteller erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit deren ausschließlicher Geltung für die jeweilig vereinbarte Lieferung einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, die für eine bestimmte Lieferung getroffen werden,
bedürfen der Schriftform.
1.7 Diese Bedingungen werden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, oder Annahme einer Lieferung anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart waren. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
§2 . Angebot und Auftrag, Angebotsunterlagen, Bestellung
2.1 Die Bestellung der Waren der BEX Trade erfolgt über eine schriftliche Angebotsannahme des Kunden. Angebote erhält der Kunde schriftlich, übermittelt durch Einsicht in den jeweils aktuellen Katalog, durch im Internet veröffentlichte Angebote . Der Besteller kann sich die Produkte von unserer Homepage nach Artikelnummer, Bezeichnung auswählen, und direkt per Mail ein unverbindliches Angebot Anfordern.
2.2 Alle Anfragen und Angebote sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2.3 Unabhängig von Ihrer bevorzugten Bestellmethode erhalten Sie eine Bestätigung, dass wir Ihren Auftrag erhalten haben. In der Auftragsbestätigung ist der voraussichtliche Versandtermin angegeben.
2.4 Die Ausführung einer Bestellung ist nur dann für BEX Trade bindend, wenn eine Auftragsbestätigung erstellt wurde. Sollte BEX Trade eine Bestellung aus irgendeinem Grund stornieren, so haftet BEX Trade nicht für eventuelle Kosten oder Verluste (monetärer oder anderer Art) in Verbindung mit dem Vertragsabschluss.
2.5 Alle Kunden sind dazu verpflichtet, die Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, muss BEX Trade unverzüglich kontaktiert werden.
2.6 Ein Vertragsabschluss kommt zustande, sobald das ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellformular vom BEX Trade mittels eines Auftragsbestätigungs-E-Mail bestätigt und damit die Bestellung angenommen wurde.
2.7 Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
2.8 Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Sind für einen Auftrag zusätzliche Daten und Informationen nötig (Farbvorgaben…) sind wir erst nach vollständiger Vorlage an den Auftrag gebunden.
§3 Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt mit Paketdienst oder mit Spedition. Wir werden die Ware schnellstmöglich mit einem Versanddienstleister unserer Wahl versenden, ein Anspruch im Fall des Lieferverzuges des Versanddienstleisters besteht aber nicht. . Die angegebenen Liefertermine gelten als annähernd vereinbart und sind auf Produktbezogen. Die Liefertermine bekommt der Kunde immer Schriftlich bei Angebotserstellung.
3.2 Teillieferungen sind zulässig. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
3.3 Bei verbindlicher Zusage einer Lieferfrist verlängert diese sich jedoch entsprechend bei unverschuldetem Materialmangel, Transportschwierigkeiten, behördlichen Ein-, Aus- und Durchfuhrhindernissen, aus Gründen höherer Gewalt, aus welchen Gründen immer, sowie öffentliche Unruhe. Im Falle der Überschreitung der Lieferfrist aus all diesen Gründen steht dem Käufer weder Ersatzanspruch, Preisminderung, Aufrechnung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
3.4 Der Titel an den Waren und das Verlustrisiko gehen mit dem Versand auf den Kunden über. Alle Bestellungen werden an die bekannte Rechnungsadresse geliefert, sofern der Kunde keine abweichende Lieferadresse angibt. Sowie die Ware das Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Besteller über, dies gilt auch dann, wenn wir den Transport oder die Transportkosten übernommen haben, oder wenn über Wunsch des Bestellers eine Transportversicherung abgeschlossen wurde. Die Waren und deren Transport werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers versichert.
3.5 Für den Fall, dass die Lieferung durch Umstände verzögert wird, welche nicht vom Verkäufer zu verantworten ist, verlängert dieser Umstand die Lieferfristen entsprechend. Dem Kunden kommt in diesem Zusammenhang kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.
3.6 Palletten und Transportverpackungen werden ausgetauscht oder zu Selbstkosten gesondert in Rechnung gestellt.
3.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
3.8 Wird ein vereinbarter und bestätigter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von zwei Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf dieser Frist schriftlich erklärt werden. Aus der Überschreitung der Lieferzeit können keine Ansprüche auf Schadenersatz hergeleitet werden. Bestellungen und solche auf Abruf müssen innerhalb von drei Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung abgenommen werden.
3.9 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
3.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte und bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen und nach Tunlichkeit zu überprüfen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist er also im Annahmeverzug, so gilt die Leistung als an dem Tag als erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über.
§4 Preise
4.1 Die Preise verstehen sich freibleibend in EURO, zuzüglich Logistikbeitrag, sonstiger Versandkosten sowie Mehrwertsteuer, oder wir machen Pauschalpreis inkl. Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben.
4.2 Sämtliche in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der nach österreichischem Recht jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 BEX Trade ist verpflichtet, den Kunden vor Lieferung per E-Mail über jegliche Preisänderungen zu informieren, sofern die Preisänderungen eine bereits bestätigte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Bestellung betreffen. BEX Trade ist verpflichtet, den Kunden im Falle von zusätzlichen Kosten in Form einer Auftragsbestätigung (vor der Lieferung) zu informieren.
4.4Für den Fall, dass nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben oder vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat die Möglichkeit die Preiserhöhung zu akzeptieren oder von sich aus vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten.
§5 Zahlungsbedingungen
5.1 Bei Neukunden behalten wir uns vor, den Rechnungsbetrag per Vorauskasse zu verlangen. Nach Einlangen der Bestellung wird diese zusammengestellt und danach die Rechnung dem Kunden geschickt. Sobald wir den fälligen Rechnungsbetrag erhalten haben, verschicken wir die Ware. Sollte innerhalb von sieben Werktagen keine Zahlung auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir die Bestellung stornieren, und es wird keine Ware verschickt.
5.2 Bei Kunden die bei uns Vorgemerkt sind haben wir folgende Zahlungsbedingungen: Banküberweisung, ausgewählten Kreditkarten, PayPal, Rechnung( Von Gesetzes wegen gilt eine Zahlungsfrist auch Zahlungsziel genannt von 30 Tagen. Eine Rechnung ist grundsätzlich immer sofort fällig. Die gesetzliche Zahlungsfrist räumt dem Kunden aber 30 Tage Zeit ein, eine Rechnung zu begleichen.) Sofern der Kunde die Rechnung innerhalb von 10 Tagen bezahlt, darf der Kunde 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag einbehalten.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. und Mahngebühren ab € 10,- zu verlangen sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der säumige Käufer ist verpflichtet, uns alle unsere Mahnspesen und die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Inkasso-, Erhebungs- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen bzw. zu tragen.
5.4 Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
5.5 Für Warenbestellungen mit angegebener Lieferadresse innerhalb Österreichs und Deutschland unter Vornahme einer der angebotenen Sofortzahlungsarten (wie z.B. Kreditkarten Visa/Master, (Sofortüberweisung), Pay Pal, kommt der Vertragsabschluss sofort mit automatisierter Ausfertigung einer Bestellbestätigung zustande, woraufhin Warenübersendung und Rechnungslegung erfolgen.
5.6 Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter der Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht möglich.
§6 Mängelrügen und Gewährleistung
6.1 Der Käufer hat die Ware nach Erhalt gründlich auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen. Alle im Rahmen dieser Untersuchung erkennbaren Mängel einschließlich Falschlieferungen oder Mindermengen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware, schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Wert einer Reklamation mit Gegenforderungen aufzurechnen, den Preis eigenmächtig zu reduzieren oder den Rechnungsbetrag zurückzubehalten.
6.3 Verarbeitet der Käufer die gelieferte Ware, so stellt dies einen Verzicht auf jegliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche dar und es wird im Nachhinein keine Reklamation abgewickelt, oder ein Nachlass geduldet.
6.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
6.5 Im Bereich von Industriewaren (z.B: Papiere auf Rollen, Folien auf Rollen etc.) können Gewichte und Maße (insbesondere Längen, Grammaturen, Stärken) bis zu 5% unter- oder überschritten werden. Der Produktpreis bleibt dabei unberührt, somit kann sich der auf eine kleine Einheit gerechnete Preis (z.B. pro KG, pro Laufmeter) für den Käufer um maximal 5% erhöhen oder vermindern.
6.7 Es gelten die allgemein üblichen Toleranzen der GKV Prüf- und Bewertungsklausel. Bei Folien aus Regeneraten kann keine Garantie für Farbabweichungen übernommen werden, da das Grundmaterial bereits gewissen Farbschwankungen unterworfen ist. Bei transparenten Regeneraten sind Schlieren, Trübung des Materials bzw. Differenzen im Gleitmittelgehalt möglich. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Abfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 4 % nicht zu beanstanden. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von ± 3 % vorbehalten. Sondereinfärbungen schließen Reklamationen aus.
§7 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichttstand
7.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Verkaüfers es sei denn, es wurde ein anderer Erfüllungsort gemäß Auftragsbestätigung vereinbart.
7.2 Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden ausdrücklich keine Anwendung.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist jenes Gericht, welches sachlich und fachlich für 8605 Kapfenberg Steiermark, Österreich, zuständig ist.
7.4 Vertragssprache ist Deutsch.
